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Nach Schädel-Hirn-Traumen oder Schlaganfällen
können Störungen der Augenbeweglichkeit (Augenmotilität) aufgrund einer Augenmuskellähmung oder einer gestörten beidäugigen Zusammenarbeit (zentrale Fusionsstörung) auftreten. Die Folge können Doppelt- und
Verschwommensehen
sein. Auch das räumliche Sehen kann beeinträchtigt sein. Häufig sind auch schnelle Augenbewegungen in ihrer Treffsicherheit und Geschwindigkeit eingeschränkt (gestörte Blickzielbewegungen). Bei langsamen Augenfolgebewegungsstörungen können Probleme auftreten, dem Blickziel zu folgen.
Beim visuellen Neglect wird eine Raum- bzw. Körperhälfte und/oder Objekthälfte
vernachlässigt. Patienten mit einem solchen
Störungsbild sind oft nicht in der Lage, ihre Einschränkungen zu erkennen und einzusehen.
Bei einem halbseitigen Gesichtsfeldausfall (Homonyme Hemianopsie) ist anders als beim Neglect ausschließlich die visuelle Wahrnehmung, das heißt das Sehen, betroffen. In diese Notlage geraten jährlich allein in Deutschland ca. 90.000 Menschen.
Obwohl die Augen selbst gesund sind, können
Betroffene dann nur noch Ausschnitte ihrer
Umwelt wahrnehmen.
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